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BGH stärkt Anlegerrechte: Geschäftsführer haften auch nach ihrem Ausscheiden

Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil II ZR 114/24) hat entschieden: Geschäftsführer können persönlich für Anlageschäden haften – selbst wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses längst abberufen waren.

Das gilt immer dann, wenn

  • der Geschäftsführer das betrügerische Anlagesystem aufgebaut oder unterstützt hat
  • oder der Anlegerkontakt bereits während seiner Amtszeit angebahnt wurde

Im entschiedenen Fall wurden Anleger mit falschen Unternehmensangaben, getarnten Werbeanzeigen und fehlenden Genehmigungen in ein betrügerisches System gelockt. Die erste Kontaktaufnahme zur Anlegerin erfolgte noch während der Amtszeit des Geschäftsführers – und genau das reichte für seine persönliche Haftung.

Was bedeutet das für geschädigte Anleger?

  • Verantwortliche können sich nicht durch Rücktritt oder Abberufung entziehen
  • Bereits frühe E-Mails, Präsentationen oder Werbematerialien können eine Haftung auslösen
  • Warnungen von BaFin, FINMA oder Stiftung Warentest sind wichtige Indizien
  • Das Urteil erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erheblich

Wer in ein später insolventes oder betrügerisches Anlageprodukt investiert hat, sollte prüfen lassen, ob eine persönliche Haftung der Verantwortlichen besteht.

Betrug beim Online-Banking: So holen Sie Ihr Geld von der Bank zurück

Haben Sie plötzlich unautorisierte Abbuchungen auf Ihrem Kontoauszug entdeckt? Ob Phishing, Screen-Sharing-Betrug oder manipulierte Push-TAN-Verfahren – die Methoden der Cyberkriminellen werden immer raffinierter. Viele Betroffene glauben fälschlicherweise, dass sie auf ihrem Schaden sitzen bleiben, wenn sie „selbst“ eine Transaktion freigegeben haben.

Doch die Rechtslage ist oft deutlich verbraucherfreundlicher, als Banken ihren Kunden glauben machen wollen. Als Fachanwalt gehört die Abwehr unberechtigter Forderungen und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Kreditinstitute zu meinen zentralen Tätigkeitsschwerpunkten.

Die Rechtslage: Wer haftet bei unberechtigten Abhebungen?

Der Grundsatz im Zahlungsdiensterecht ist klar in den §§ 675u, 675v BGB geregelt. Er besagt: Hat der Kontoinhaber eine Zahlung nicht autorisiert, ist die Bank verpflichtet, den Betrag unverzüglich (spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstages) zurückzuerstatten.

Wann darf die Bank die Erstattung verweigern?

Banken versuchen häufig, die Haftung auf den Kunden abzuwälzen, indem sie Grob Fahrlässigkeit unterstellen. Typische Argumente der Banken sind:

  • Sie hätten die TAN niemals weitergeben dürfen.
  • Sie hätten erkennen müssen, dass es sich um eine Fake-Website handelt.
  • Die Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Zwei-Faktor-Authentifizierung) seien nur durch Ihr Verschulden umgangen worden.

Die Realität zeigt jedoch: Die Hürden für „grobe Fahrlässigkeit“ liegen rechtlich sehr hoch. Bloße Unachtsamkeit reicht oft nicht aus, um den Erstattungsanspruch zu Fall zu bringen.

Aktuelle Betrugsmaschen im Visier der Rechtsprechung

In meiner täglichen Praxis vertrete ich Mandanten bei einer Vielzahl von Betrugsszenarien:

  • Phishing & Vishing: Kriminelle geben sich als Bankmitarbeiter aus, um TANs oder Zugangsdaten zu erschleichen.
  • Push-TAN-Manipulation: Durch geschickte Täuschung werden Opfer dazu bewegt, eine App-Freigabe zu erteilen, in der Erwartung, eine Sperrung vorzunehmen oder ein Sicherheitsupdate zu bestätigen.
  • Kartenmissbrauch: Unbefugte Verfügungen am Geldautomaten oder im Online-Handel ohne physischen Besitz der Karte.

Warum Sie anwaltliche Hilfe benötigen

Banken schalten bei Betrugsfällen oft auf „stur“. Es werden standardisierte Ablehnungsschreiben verschickt, die rechtlich oft auf wackligen Beinen stehen. Ohne juristischen Druck geben Institute selten nach, da sie hoffen, dass der Kunde den Verlust aus Scham oder Unwissenheit akzeptiert.

Ihr Fahrplan nach einem Bankbetrug

Wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind, sollten Sie sofort diese drei Schritte einleiten:

  • Konto und Karten sperren: Rufen Sie umgehend den Sperr-Notruf 116 116 oder Ihre Bank an.
  • Strafanzeige erstatten: Dokumentieren Sie den Vorfall bei der Polizei. Dies ist für die zivilrechtliche Durchsetzung meist zwingend erforderlich.
  • Fachanwalt einschalten: Lassen Sie sich nicht mit Standardfloskeln Ihrer Bank abspeisen. Ich prüfe für Sie, ob die Bank die Sicherheitsstandards (z.B. starke Kundenauthentifizierung nach PSD2) eingehalten hat.

Meine Expertise für Ihr Recht

Die Rückforderung von Geldern aus betrügerischen Online-Banking-Transaktionen ist eines meiner wichtigsten Betätigungsfelder. Ich kenne die Argumentationsmuster der Banken und die aktuelle Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sowie des BGH genau.

Was ich für Sie tue:

  • Kostenlose Ersteinschätzung: Wir klären, ob ein Anspruch auf Erstattung besteht.
  • Korrespondenz mit der Bank: Ich führe den kompletten Schriftverkehr und setze die Bank unter Verzug.
  • Prozessführung: Wenn nötig, streite ich für Ihr Geld vor Gericht – oft übernehmen Rechtsschutzversicherungen hierfür die Kosten.

Wichtiger Hinweis: Die Beweislast dafür, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben, liegt bei der Bank. Kann sie diesen Beweis nicht lückenlos führen, muss sie den Schaden ersetzen.

UniImmo: Wohnen ZBI – Was Anleger jetzt wissen müssen

1. Worum geht es überhaupt?

Viele Anleger haben in den offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI investiert. Der Fonds wurde von Banken und Beratern oft als sichere und solide Anlage empfohlen – manchmal sogar als vergleichbar mit einem Sparkonto oder Tagesgeld, nur mit etwas besserer Rendite.

Tatsächlich hat sich aber gezeigt, dass der Fonds deutliche Risiken hat:

  • Erhebliche Wertverluste seit 2024/2025
  • Probleme bei der korrekten Risikodarstellung
  • Gerichtliche Entscheidungen, die Anlegern Schadensersatz zusprechen
  • Mögliche Beratungsfehler durch Banken und Anlagevermittler

Viele Anleger fragen sich nun:
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz? Muss ich Verluste hinnehmen?

Dieses Prospekt gibt Ihnen einen ersten Überblick.

2. Warum ist der Fonds in der Kritik?

a) Falsche oder unzureichende Risikoangaben

Gerichte haben festgestellt, dass der Fonds mit einer viel zu niedrigen Risikostufe beworben wurde.
Damit sah er risikoarm aus, obwohl er tatsächlich wesentlich riskanter war.

Ein Beispiel:
Ein Risikoindikator wie „2“ oder „3“ steht normalerweise für sehr sichere Anlagen.
Nach Auffassung von Gerichten wäre jedoch ein deutlich höherer Wert gerecht gewesen.

b) Falsche oder unvollständige Anlageberatung

In mehreren Fällen haben Banken den Fonds:

  • als „sicher“
  • „für die Altersvorsorge geeignet“
  • oder „vergleichbar mit einem Sparprodukt“

empfohlen – obwohl das nicht zutraf.
Ein Gericht hat einer Anlegerin bereits Schadensersatz zugesprochen, weil sie falsch beraten wurde.

c) Deutliche Wertverluste

2024/2025 wurde der Immobilienbestand des Fonds neu bewertet.
Ergebnis: Abwertung um über 15 % und erhebliche Verluste für Anleger.

Viele Anleger wussten nicht, dass solche Verluste bei offenen Immobilienfonds möglich sind.

3. Was haben Gerichte bisher entschieden? (Kurzfassung)

Urteil 1: Falsche Risikoeinstufung (Landgericht Stuttgart)

Ein Gericht stellte fest, dass der Fonds zu niedrig eingestuft wurde.
Die Werbung war damit irreführend.

Folge:
Der Fonds darf in dieser Form nicht mehr beworben werden.
Dies stärkt Anleger, die sich falsch informiert fühlen.

Urteil 2: Schadensersatz wegen Falschberatung (Landgericht Nürnberg-Fürth)
Eine Anlegerin bekam über 5.000 € Schadensersatz zugesprochen, weil ihre Bank den Fonds als risikoarm dargestellt hatte.

Folge:
Wenn auch Sie als sicherheitsorientierter Anleger eingestuft wurden, können Sie ähnliche Ansprüche haben.

4. Habe ich persönlich Chancen auf Schadensersatz?

Das hängt von mehreren Punkten ab. Besonders wichtig sind:

a) Was wurde Ihnen bei der Beratung gesagt?

  • Wurde der Fonds als „sicher“ oder „stabil“ dargestellt?
  • Wurden mögliche Verluste erwähnt?
  • Wurde über Risiken gesprochen?

b) Passt die Anlage überhaupt zu Ihrem Risikoprofil?
Wenn Sie eigentlich sicherheitsorientiert sind, ist ein Fonds dieser Art ungeeignet.

c) Gibt es Beratungsunterlagen?
Zum Beispiel:

  • Beratungsprotokolle
  • Geeignetheitserklärungen
  • E-Mails
  • handschriftliche Notizen
  • Kontoauszüge mit Zeichnungshinweisen

d) Wann wurde der Fonds abgeschlossen?
Für viele Fälle gelten Verjährungsfristen, die sicher geprüft werden müssen.

5. Was können wir für Sie tun?

Wir prüfen für Sie:

  • Ob bei Ihnen ein Beratungsfehler vorliegt
  • Ob der Fonds nachweislich falsch dargestellt wurde
  • Welche Unterlagen beweiskräftig sind
  • Wie hoch Ihr Schadensersatzanspruch sein könnte

Dabei schauen wir insbesondere darauf:

  • ob der Fonds überhaupt zu Ihrem Anlegerprofil passte
  • welche Aussagen Ihr Berater gemacht hat
  • ob Risiken verschwiegen wurden
  • wie sich Ihr Fondswert entwickelt hat

Falls ein Anspruch besteht, übernehmen wir:

  • außergerichtliche Verhandlungen mit der Bank oder dem Vermittler
  • auf Wunsch gerichtliche Durchsetzung

6. Wie läuft die Prüfung ab?

  • Sie senden uns Ihre Unterlagen (Beraterprotokoll, Depotauszug, Schriftverkehr).
  • Wir prüfen unverbindlich, ob eine Anspruchsgrundlage besteht.
  • Sie erhalten eine klare Einschätzung:
    >„Sehr gute Erfolgsaussichten“
    >„Mittelmäßig – Chancen hängen von Detailfragen ab“
    >„Eher keine Aussicht“
  • Wenn Sie möchten, setzen wir Ihre Ansprüche durch.

7. Fazit

Der Fonds UniImmo: Wohnen ZBI steht aufgrund:

  • fehlerhafter Risikodarstellung
  • möglicher Falschberatung
  • und erheblichen Verlusten

im Zentrum zahlreicher juristischer Auseinandersetzungen.

Die bisherigen Urteile zeigen:
Anleger haben realistische Chancen auf Schadensersatz.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie betroffen sind, lohnt sich eine Prüfung in jedem Fall.

Zuviel Einseitigkeit schadet! Die Riester-Verträge beim Bundesgerichtshof

Beim Riester-Vertrag zahlt man in eine private Altersvorsorge ein, die vom Staat gefördert wird. Einige dieser Verträge – besonders fondsgebundene Riester-Renten – enthalten Regeln, nach denen Versicherer später die Höhe der späteren Rente verändern dürfen. Im konkreten Fall stritt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit der Allianz Lebensversicherung über eine solche Regelung 

Entscheidung des BGH

Der Bundesgerichtshof hat im Dezember 2025 entschieden:

  • Eine bestimmte Vertragsklausel, die es dem Versicherer erlaubt, die spätere Riester-Rente einseitig zu kürzen, ist unwirksam.
  • Der Grund: Die Klausel benachteiligt die Versicherten, weil sie nur eine Senkung des Rentenfaktors vorsieht – aber keine Verpflichtung, den Faktor später wieder zu erhöhen, wenn sich die Lage verbessert. Das ist nach Ansicht des Gerichts unfair für Verbraucher.  

→ Mit anderen Worten: Die Versicherung darf zwar in schwierigen Zeiten den Faktor anpassen, aber nur wenn sie gleichzeitig auch die Möglichkeit zur Verbesserung einräumt; eine einseitige Belastung der Versicherten ist nicht zulässig.

Warum ist das wichtig?

  • Viele ältere Riester-Verträge (vor allem aus den Jahren etwa 2001–2013) enthalten ähnliche Klauseln. Laut Verbraucherschützern könnten mehrere hunderttausend bis vielleicht über eine Million Verträge betroffen sein, wenn sie so eine Regelung haben.
  • Neuere Verträge sind von dieser speziellen Klausel oft nicht betroffen, weil sie bereits anders formuliert wurden.  

Was bedeutet das für Versicherte?

  • Wenn dein Riester-Vertrag eine solche Klausel enthält, könnte sie jetzt rechtlich nichtig sein.
  • Das heißt: Versicherer könnten verpflichtet sein, Rentenkürzungen rückwirkend zu überprüfen oder gar Änderungen vorzunehmen – zum Vorteil der Kunden.
  • Zögern Sie nicht, zu mir Kontakt aufzunehmen.

Wichtige Informationen für Anleger: Was ist bei LLB Immo KAG und LLB Semper Real Estate passiert?

Viele Anleger haben auf den Fonds LLB Semper Real Estate gesetzt, weil er lange Zeit als solide, sicher und risikoarm beworben wurde. Genau diese Versprechen stehen heute im Zentrum der Diskussion – denn der Fonds befindet sich inzwischen in der Abwicklung, und Rückgaben von Anteilen sind seit langer Zeit nicht mehr möglich.
Damit stehen viele Anleger vor einer Frage, die niemand gerne stellt:
„War meine Anlage wirklich so sicher, wie man mir gesagt hat?“

Was ist passiert?

Der Fonds wurde über Jahre hinweg mit einer sehr niedrigen Risikoklasse vermarktet. Für viele klang das wie eine Art „ruhiger Hafen“: stabile Immobilien, keine großen Schwankungen, jederzeitige Rückgabe der Anteile.

Doch in der Realität kam es anders:

  • Der Fonds geriet unter Liquiditätsdruck
  • Die Rücknahme von Anteilen wurde ausgesetzt
  • Letztlich wurde der Fonds komplett zur Abwicklung freigegeben

Für Anleger bedeutet das:
Man kommt möglicherweise erst nach Jahren – und womöglich nicht vollständig – an sein Geld.
Wo liegt das Problem für viele Betroffene?
Nicht jeder Anleger wusste, dass ein vermeintlich „ruhiger Immobilienfonds“ durchaus erhebliche Risiken haben kann – von Marktverwerfungen bis hin zu Liquiditätsproblemen.

Häufig wird berichtet, dass Anleger im Beratungsgespräch den Eindruck hatten, es handle sich praktisch um eine konservative, sehr sichere Anlageform.
Wenn diese Darstellung unvollständig oder irreführend war, können Schadenersatzansprüche bestehen.
Was können Anleger jetzt tun?
Wenn Sie in den LLB Semper Real Estate investiert haben, sollten Sie prüfen lassen:

  • Wurde Ihnen das tatsächliche Risiko korrekt erklärt?
  • Wurden Ausstiegs- und Liquiditätsrisiken erwähnt?
  • Entsprach die Risikoklasse der Realität?
  • Wurden Sie über frühere Probleme des Fonds informiert?

Oft zeigt sich erst im Rückblick, dass Beratung oder Risikodarstellung nicht vollständig oder sogar falsch waren. Und genau dann bestehen rechtliche Möglichkeiten, verlorenes Geld zurückzuholen.

Mein Ziel

Ich helfe Anlegern dabei, ihre Situation zu klären und mögliche Ansprüche zu prüfen – einfach, verständlich und ohne Risiko.
Denn niemand sollte auf Kosten fehlerhafter Beratung oder fehlerhafter Produktdarstellung Geld verlieren.