Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil II ZR 114/24) hat entschieden: Geschäftsführer können persönlich für Anlageschäden haften – selbst wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses längst abberufen waren.
Das gilt immer dann, wenn
Im entschiedenen Fall wurden Anleger mit falschen Unternehmensangaben, getarnten Werbeanzeigen und fehlenden Genehmigungen in ein betrügerisches System gelockt. Die erste Kontaktaufnahme zur Anlegerin erfolgte noch während der Amtszeit des Geschäftsführers – und genau das reichte für seine persönliche Haftung.
Wer in ein später insolventes oder betrügerisches Anlageprodukt investiert hat, sollte prüfen lassen, ob eine persönliche Haftung der Verantwortlichen besteht.
Haben Sie plötzlich unautorisierte Abbuchungen auf Ihrem Kontoauszug entdeckt? Ob Phishing, Screen-Sharing-Betrug oder manipulierte Push-TAN-Verfahren – die Methoden der Cyberkriminellen werden immer raffinierter. Viele Betroffene glauben fälschlicherweise, dass sie auf ihrem Schaden sitzen bleiben, wenn sie „selbst“ eine Transaktion freigegeben haben.
Doch die Rechtslage ist oft deutlich verbraucherfreundlicher, als Banken ihren Kunden glauben machen wollen. Als Fachanwalt gehört die Abwehr unberechtigter Forderungen und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Kreditinstitute zu meinen zentralen Tätigkeitsschwerpunkten.
Der Grundsatz im Zahlungsdiensterecht ist klar in den §§ 675u, 675v BGB geregelt. Er besagt: Hat der Kontoinhaber eine Zahlung nicht autorisiert, ist die Bank verpflichtet, den Betrag unverzüglich (spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstages) zurückzuerstatten.
Wann darf die Bank die Erstattung verweigern?
Banken versuchen häufig, die Haftung auf den Kunden abzuwälzen, indem sie Grob Fahrlässigkeit unterstellen. Typische Argumente der Banken sind:
Die Realität zeigt jedoch: Die Hürden für „grobe Fahrlässigkeit“ liegen rechtlich sehr hoch. Bloße Unachtsamkeit reicht oft nicht aus, um den Erstattungsanspruch zu Fall zu bringen.
In meiner täglichen Praxis vertrete ich Mandanten bei einer Vielzahl von Betrugsszenarien:
Warum Sie anwaltliche Hilfe benötigen
Banken schalten bei Betrugsfällen oft auf „stur“. Es werden standardisierte Ablehnungsschreiben verschickt, die rechtlich oft auf wackligen Beinen stehen. Ohne juristischen Druck geben Institute selten nach, da sie hoffen, dass der Kunde den Verlust aus Scham oder Unwissenheit akzeptiert.
Wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind, sollten Sie sofort diese drei Schritte einleiten:
Die Rückforderung von Geldern aus betrügerischen Online-Banking-Transaktionen ist eines meiner wichtigsten Betätigungsfelder. Ich kenne die Argumentationsmuster der Banken und die aktuelle Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sowie des BGH genau.
Was ich für Sie tue:
Wichtiger Hinweis: Die Beweislast dafür, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben, liegt bei der Bank. Kann sie diesen Beweis nicht lückenlos führen, muss sie den Schaden ersetzen.
Viele Anleger haben in den offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI investiert. Der Fonds wurde von Banken und Beratern oft als sichere und solide Anlage empfohlen – manchmal sogar als vergleichbar mit einem Sparkonto oder Tagesgeld, nur mit etwas besserer Rendite.
Tatsächlich hat sich aber gezeigt, dass der Fonds deutliche Risiken hat:
Viele Anleger fragen sich nun:
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz? Muss ich Verluste hinnehmen?
Dieses Prospekt gibt Ihnen einen ersten Überblick.
a) Falsche oder unzureichende Risikoangaben
Gerichte haben festgestellt, dass der Fonds mit einer viel zu niedrigen Risikostufe beworben wurde.
Damit sah er risikoarm aus, obwohl er tatsächlich wesentlich riskanter war.
Ein Beispiel:
Ein Risikoindikator wie „2“ oder „3“ steht normalerweise für sehr sichere Anlagen.
Nach Auffassung von Gerichten wäre jedoch ein deutlich höherer Wert gerecht gewesen.
b) Falsche oder unvollständige Anlageberatung
In mehreren Fällen haben Banken den Fonds:
empfohlen – obwohl das nicht zutraf.
Ein Gericht hat einer Anlegerin bereits Schadensersatz zugesprochen, weil sie falsch beraten wurde.
c) Deutliche Wertverluste
2024/2025 wurde der Immobilienbestand des Fonds neu bewertet.
Ergebnis: Abwertung um über 15 % und erhebliche Verluste für Anleger.
Viele Anleger wussten nicht, dass solche Verluste bei offenen Immobilienfonds möglich sind.
Urteil 1: Falsche Risikoeinstufung (Landgericht Stuttgart)
Ein Gericht stellte fest, dass der Fonds zu niedrig eingestuft wurde.
Die Werbung war damit irreführend.
Folge:
Der Fonds darf in dieser Form nicht mehr beworben werden.
Dies stärkt Anleger, die sich falsch informiert fühlen.
Urteil 2: Schadensersatz wegen Falschberatung (Landgericht Nürnberg-Fürth)
Eine Anlegerin bekam über 5.000 € Schadensersatz zugesprochen, weil ihre Bank den Fonds als risikoarm dargestellt hatte.
Folge:
Wenn auch Sie als sicherheitsorientierter Anleger eingestuft wurden, können Sie ähnliche Ansprüche haben.
Das hängt von mehreren Punkten ab. Besonders wichtig sind:
a) Was wurde Ihnen bei der Beratung gesagt?
b) Passt die Anlage überhaupt zu Ihrem Risikoprofil?
Wenn Sie eigentlich sicherheitsorientiert sind, ist ein Fonds dieser Art ungeeignet.
c) Gibt es Beratungsunterlagen?
Zum Beispiel:
d) Wann wurde der Fonds abgeschlossen?
Für viele Fälle gelten Verjährungsfristen, die sicher geprüft werden müssen.
Wir prüfen für Sie:
Dabei schauen wir insbesondere darauf:
Falls ein Anspruch besteht, übernehmen wir:
Der Fonds UniImmo: Wohnen ZBI steht aufgrund:
im Zentrum zahlreicher juristischer Auseinandersetzungen.
Die bisherigen Urteile zeigen:
Anleger haben realistische Chancen auf Schadensersatz.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie betroffen sind, lohnt sich eine Prüfung in jedem Fall.
Beim Riester-Vertrag zahlt man in eine private Altersvorsorge ein, die vom Staat gefördert wird. Einige dieser Verträge – besonders fondsgebundene Riester-Renten – enthalten Regeln, nach denen Versicherer später die Höhe der späteren Rente verändern dürfen. Im konkreten Fall stritt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit der Allianz Lebensversicherung über eine solche Regelung
Der Bundesgerichtshof hat im Dezember 2025 entschieden:
→ Mit anderen Worten: Die Versicherung darf zwar in schwierigen Zeiten den Faktor anpassen, aber nur wenn sie gleichzeitig auch die Möglichkeit zur Verbesserung einräumt; eine einseitige Belastung der Versicherten ist nicht zulässig.
Viele Anleger haben auf den Fonds LLB Semper Real Estate gesetzt, weil er lange Zeit als solide, sicher und risikoarm beworben wurde. Genau diese Versprechen stehen heute im Zentrum der Diskussion – denn der Fonds befindet sich inzwischen in der Abwicklung, und Rückgaben von Anteilen sind seit langer Zeit nicht mehr möglich.
Damit stehen viele Anleger vor einer Frage, die niemand gerne stellt:
„War meine Anlage wirklich so sicher, wie man mir gesagt hat?“
Der Fonds wurde über Jahre hinweg mit einer sehr niedrigen Risikoklasse vermarktet. Für viele klang das wie eine Art „ruhiger Hafen“: stabile Immobilien, keine großen Schwankungen, jederzeitige Rückgabe der Anteile.
Doch in der Realität kam es anders:
Für Anleger bedeutet das:
Man kommt möglicherweise erst nach Jahren – und womöglich nicht vollständig – an sein Geld.
Wo liegt das Problem für viele Betroffene?
Nicht jeder Anleger wusste, dass ein vermeintlich „ruhiger Immobilienfonds“ durchaus erhebliche Risiken haben kann – von Marktverwerfungen bis hin zu Liquiditätsproblemen.
Häufig wird berichtet, dass Anleger im Beratungsgespräch den Eindruck hatten, es handle sich praktisch um eine konservative, sehr sichere Anlageform.
Wenn diese Darstellung unvollständig oder irreführend war, können Schadenersatzansprüche bestehen.
Was können Anleger jetzt tun?
Wenn Sie in den LLB Semper Real Estate investiert haben, sollten Sie prüfen lassen:
Oft zeigt sich erst im Rückblick, dass Beratung oder Risikodarstellung nicht vollständig oder sogar falsch waren. Und genau dann bestehen rechtliche Möglichkeiten, verlorenes Geld zurückzuholen.
Ich helfe Anlegern dabei, ihre Situation zu klären und mögliche Ansprüche zu prüfen – einfach, verständlich und ohne Risiko.
Denn niemand sollte auf Kosten fehlerhafter Beratung oder fehlerhafter Produktdarstellung Geld verlieren.